Pflichtfelder
Stufenabstand Stufenarten

Stufenanzahl

Stufenanzahl, Stufenzahl, Steigungsanzahl, Anzahl von Treppenstufen

Die Stufenanzahl einer Treppe ergibt sich aus der Geschoßhöhe und der gewählten Steigung der einzelnen Stufen. Die Stufenanzahl muss manchmal den vorhandenen oder auf Grund einer Planung vorgegebenen Platzverhältnissen angepasst werden, sie soll jedoch zu Stufen mit einem guten Schrittmaß führen, und die Steigung und der Auftritt müssen dem Baugesetz entsprechen, siehe Treppenmaße.

Lassen Sie sich am besten von einem Treppenexperten beraten.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die Geschoßhöhe (einschließlich der Geschoßdecke) meist 260 bis 290 cm, woraus sich Treppen mit 14 bis 17 Stufen ergeben. Ein durchgehender Treppenlauf darf gemäß DIN 18065 Punkt 6.3.2 bei allgemeinen Gebäudetreppen nicht mehr als 18 Stufen haben, danach (oder dazwischen) muss eine Ruhepodest angeordnet werden; nur in begründeten Ausnahmefällen und bei Treppen in Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. innerhalb von Wohnungen darf davon abgewichen werden. In Österreich müssen alle Haupttreppen nach 20 Stufen ein Ruhepodest haben (ÖNORM B 5371 Punkt 8).