Pflichtfelder
Fluchttreppen Freitragende Treppen

Freiseite

Freiseite, Lichtseite, Geländerseite, Absturzseite

Die Freiseite ist die bei Treppen gegenüber einer Wand verlaufende, also wandfreie Seite. Für die Freiseite verlangt das Baugesetz, dass diese durch ein Geländer abzusichern ist. Der Begriff Freiseite dient im Treppenbau zum Zuordnen der jeweiligen Konstruktionsteile, z. B. Frei- oder Lichtwange, frei- oder lichtseitiges Stufen- Ende usw., siehe auch Geländer.